Was passiert bei einer Trennung mit der Immobilie.
Michelle Altvater
Marketing Managerin B.A.
Michelle.Altvater@Altvater-immobilien.de
+49 (0) 7132 999796 0
Veröffentlich am 12.12.2024
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Veröffentlich am 12.12.2024
Beschließen Ehepartner sich voneinander scheiden zu lassen werden die gemeinsamen Vermögensgegenstände zwischen den Parteien aufgeteilt.
Speziell eine gemeinsam genutzte Immobilie ist häufig zentraler Streitpunkt, da geklärt werden muss wie mit dem Haus oder der Wohnung verfahren werden soll.
Ihre oberste Priorität sollte es sein, eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln. Lange Rechtsstreitigkeiten lassen den Konflikt für alle Seiten zu einer mentalen und finanziellen Belastung werden, bei der womöglich alle Beteiligten Verluste erleiden müssen.
Das Wichtigste zusammengefasst
Nach deutschem Gesetz gilt bei einer Eheschließung automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Bei der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, also der Zugewinn, bei einer Scheidung unter beiden Partnern gleichermaßen aufgeteilt wird.
Hat einer der Eheleute eine Immobilie mit in die Ehe gebracht, kann ein Ehevertrag regeln, dass diese nicht mit unter den Zugewinnausgleich fällt. Ebenfalls kann in einem Ehevertrag zum Beispiel festgelegt werden, dass ein Ehepartner nach der Scheidung das Haus behält und der andere durch monatliche Ausgleichszahlungen entschädigt wird. Auch wenn es nicht romantisch ist: Die frühe Erwägung, speziell bei einseitigem Vermögen einen Ehevertrag zu schließen, macht Sinn.
Im Idealfall entscheiden beide Eheleute gemeinsam, was nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus passiert. Es gibt verschiedene Optionen: Sie können das Haus verkaufen und den Erlös unter einander aufteilen. Eine andere Option wäre, dass der Ehepartner das Haus allein behält und den anderen auszahlt.
Nicht selten ist bei einer Scheidung der Immobilienkredit für das Haus noch nicht abbezahlt. Behält ein Partner das Haus, kann er den Kredit auf sich als alleinigen Kreditnehmer übertragen lassen. Hierzu benötigt er jedoch die Zustimmung der Bank. Hält sie den Alleineigentümer jedoch nicht für kreditwürdig, kann sie ihre Zustimmung auch verweigern. In diesem Fall ist es beispielsweise möglich, den Kredit vorzeitig aufzulösen. Der Alleineigentümer kann dann einen neuen Kredit abschließen, mit der er die Restschuld tilgt.
In der Regel gehört eine Immobilie beiden Partnern jeweils zur Hälfte. Behält ein Partner das gemeinsame Haus, zahlt er seinen Ehepartner bei der Trennung aus. Der ausgezahlte Ehepartner überträgt seinen Miteigentumsanteil auf den anderen. Ist eine Auszahlung des Partners nicht möglich, kann der Betrag unter Umständen mit Unterhaltszahlungen oder dem Zugewinnausgleich verrechnet werden.
Wenn der Partner bei einer Scheidung im Haus wohnen bleiben möchten, kann er seinen Ex-Partner auszahlen und wird Alleineigentümer der Immobilie. Alternativ zahlt der im Haus wohnende Partner eine Nutzungsentschädigung an den anderen.
Unter bestimmten Umständen ist der Verkaufserlös aus dem Hausverkauf an den Partner steuerpflichtig und es fällt Spekulationssteuer an. Steuerpflichtig ist der Hausverkauf, wenn der verkaufende Partner die Immobilie selbst nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt hat und die Veräußerung an den Partner innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgt.
Die Frage "Immobilie bei Scheidung" ist nicht einfach zu beantworten. Die Entscheidung, wie Sie verfahren, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erben, hängt von vielfältigen Faktoren ab. Pauschale Lösungen gibt es nicht.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erarbeiten gemeinsam Ihre individuelle Lösung.
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